ServiceHäufig gestellte Fragen

30-05-2016

Allgemeines:

1. Wofür steht Aktion Deutschland Hilft?

Aktion Deutschland Hilft – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen – ist ein Zusammenschluss renommierter Hilfsorganisationen, die im Falle großer Katastrophen und Notsituationen gemeinsam schnelle und effektive Hilfe leisten. In der akuten Phase großer Katastrophen wendet sich Aktion Deutschland Hilft mit einem gemeinsamen Spendenaufruf an die Öffentlichkeit.

2. Wann ist Aktion Deutschland Hilft gegründet worden?

Aktion Deutschland Hilft ist im März 2001 gegründet worden. Seitdem hat das Bündnis die deutsche Öffentlichkeit bei jeder großen Katastrophe Unterstützung gebeten.

3. Wie viele Mitgliedsorganisationen hat das Bündnis?

Das Bündnis besteht aus 13 Hilfsorganisationen: action medeor e.V., ADRA Deutschland e.V., Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Arbeiterwohlfahrt e.V., CARE Deutschland e.V., Habitat for Humanity Deutschland, HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Islamic Relief Deutschland e.V., Johanniter Unfallhilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Der Paritätitsche Wohlfahrtsverband, World Vision Deutschland e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. 10 weitere Hilfsorganisationen sind über den Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen: arche noVa e.V., Bundesverband Rettungshunde e.V., Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V., Hammer Forum, Handicap International, HelpAge Deutschland, Kinderhilfswerk Global-Care, LandsAid e.V., Solidaritätsdienst International e.V., Terra Tech e.V.

4. Kann ich Mitglied werden bei Aktion Deutschland Hilft?

Aktion Deutschland Hilft hat sich als Bündnis zum Zweck eines alleinigen gemeinsamen Spendenaufrufs gegründet. Das Bündnis steht allen Organisationen offen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen.

5. Wie kann ich mich über die Aktivitäten von Aktion Deutschland Hilft informieren?

Alle aktuellen, wichtigen Informationen über Bündnis Hilfsorganisationen die aktuellen Hilfseinsätze finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie spezifische Anfragen zu einzelnen Aktionen haben oder weitere Informationsmaterialen wünschen, können Sie sich gerne an die Pressestelle richten.



Wie das Bündnis der Hilfsorganisationen hilft:

1. Welche Projekte werden mit den Spenden von Aktion Deutschland Hilft finanziert?

Als Förderverein unterstützt Aktion Deutschland Hilft seine Mitgliedsorganisationen. Die Spenden, die Aktion Deutschland Hilft erhält, werden in den Projekten der Mitgliedsorganisationen umgesetzt.

Mehr zum Thema finden Sie unter den Menupunkten "Hilfseinsätze" und "Hilfsorganisationen".

2. Unterstützt Aktion Deutschland Hilft auch meine Organisation?

Wir bedauern, dass wir als Förderverein unserer Mitgliedsorganisationen keine anderen Organisationen unterstützen können. Die Spenden, die Aktion Deutschland Hilft erhält, werden in den Projekten der Mitgliedsorganisationen umgesetzt.
Projekte von anderen Organisationen können nur indirekt über eine Kooperation mit unseren Mitgliedsorganisationen gefördert werden.

Mehr zum Thema finden Sie unter den Menupunkten "Hilfseinsätze" und "Hilfsorganisationen".

3. Kann Aktion Deutschland Hilft mich bei meiner Studienarbeit/ Umfrage unterstützen?

Aktion Deutschland Hilft wird regelmäßig gebeten, bei der Erstellung von Schul-, Studien- und Examensarbeiten, wissenschaftlichen Untersuchungen oder Umfragen behilflich zu sein. Lange Zeit haben wir alle Anliegen dieser Art nach besten Kräften bearbeitet.

Schweren Herzens mussten wir uns jedoch entscheiden, diese Serviceleistung nicht mehr anzubieten. Die Zahl entsprechender Anfragen hat - möglicherweise durch den wachsenden Bekanntheitsgrad von Aktion Deutschland Hilft - so zugenommen, dass der erforderliche Bearbeitungsaufwand die Ressourcen unserer Geschäftsstelle über Gebühr in Anspruch nahm.

Natürlich erfordert nicht jede Anfrage großen Bearbeitungsaufwand. Doch in der Summe der Wünsche, die von einfachen Fragebögen über Literaturrecherchen bis hin zu längeren Telefoninterviews reichte, ist der zusätzliche Arbeitsanfall doch erheblich.

Viele Informationen zu Aktion Deutschland Hilft finden Sie auf dieser Homepage. Weitere Printmaterialien können Sie über die Pressestelle (siehe Kontakt-Box) anfordern. Darüber hinausgehende Detailrecherchen oder Informationsgespräche zu speziellen Themen sind uns leider nur noch möglich, wenn Sie für die Medien arbeiten.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir von dieser Regelung keine Ausnahme machen können - auch wenn Ihre Anfrage "keine große Sache" wäre.

4. Kann Aktion Deutschland Hilft mir Tipps für Auslandsreisen geben?

Aktion Deutschland Hilft kann und darf keine Empfehlungen oder Tipps für Reisen in Entwicklungsländer und Krisengebiete geben. Bitte wenden Sie sich für diese Art von Information an das Auswärtige Amt oder ein Reisebüro.



Aktion Deutschland Hilft unterstützen

1. Wie kann ich am besten helfen?

Die im Bündnis zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen verfügen über jahrelange, umfassende Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall. Geldspenden an Aktion Deutschland Hilft sind die effektivste Möglichkeit, diese Kompetenzen in erfolgreiche Projekte umzusetzen.

2. Nimmt Aktion Deutschland Hilft Sachspenden von Einzelpersonen an?

Viele Bürgerinnen und Bürger möchten den Menschen in Krisengebieten gern mit Sachspenden helfen. Als Sachspenden werden jedoch in der Regel Gebrauchtwaren zur Verfügung gestellt, die abgeholt, gelagert und schließlich zu den Bedürftigen transportiert werden müssen. Die Kosten hierfür übersteigen oftmals den Wert von Neuanschaffungen. Deshalb bittet ADH um Verständnis, dass es Sachspenden von Privatpersonen nicht annehmen kann.

3. Nimmt Aktion Deutschland Hilft Sachspenden von Firmen an?

Aktion Deutschland Hilft entscheidet im Einzelfall gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen und dem Anbieter der Sachspende, ob ein Transport in das jeweilige Projektgebiet sinnvoll ist. Wichtige Kriterien hierfür: Die Kosten für Verpackung und Transport dürfen den Wert der Sachspenden nicht übersteigen; die Sachspenden müssen standardisiert sein, damit sie zollrechtliche Bestimmungen erfüllen; die Sachspenden müssen den im Krisengebiet vorherrschenden kulturellen Bedürfnissen entsprechen.

4. Kann ich als Freiwilliger in Krisen- oder Projektgebieten helfen?

Viele Bürgerinnen und Bürger möchten in Krisenfällen selbst vor Ort als freiwillige Helferin oder Helfer mit anpacken. Aktion Deutschland Hilft bedankt sich ausdrücklich für diese Hilfsangebote, bittet jedoch um Verständnis dafür, dass sie sie in den meisten Fällen nicht annehmen kann.

5. Ich möchte gerne eine Sammelaktion für Aktion Deutschland Hilft organisieren?

Basare, Versteigerungen, Benefizkonzerte oder Spendenaktionen mit Schulen – gemeinsam etwas zu bewegen ist nicht schwer! Wir freuen uns über kreative Freunde von Aktion Deutschland Hilft und unterstützen ehrenamtliches Engagement mit Rat und Hilfe.

6. Kann ich für Aktion Deutschland Hilft arbeiten?

Freie Stellen innerhalb von Aktion Deutschland Hilft werden in den fachspezifischen Print- und Online-Medien inseriert.

7. Bietet Aktion Deutschland Hilft Praktika an?

Ja, auch mit einem Praktikum in der Geschäftsstelle von Aktion Deutschland Hilft können Sie unsere humanitäre Arbeit aktiv unterstützen.

8. Information zur 1-Cent- Rücküberweisung


F:
Warum überweist Aktion Deutschland Hilft 1-Cent auf die Konten von
Spendern?
A: Für Aktion Deutschland Hilft ist die 1-Cent-Rücküberweisung die kostengünstigste Variante, mit dem Spender in Kontakt zu treten und seine Anschrift zu erfragen. Wir nutzen das Verfahren der 1-Cent-Rücküberweisung bereits seit mehreren Jahren. Es ermöglicht uns, unseren Spendern mitzuteilen, dass wir ihre Anschrift nicht haben und somit keine steuerabzugfähige Zuwendungsbestätigung ausstellen können. Zudem ist mit der Kontaktaufnahme per Kontoauszug sichergestellt, dass nur die Person die Zuwendungsbestätigung erhält, die die Spende auch tatsächlich geleistet hat. Es ist die kostengünstigste und effektivste Form der Kontaktaufnahme.

F: Wieso hat Aktion Deutschland Hilft die Anschriften der Spender nicht vorliegen?
A: Bei großen Katastrophen tätigen sehr viele Spenderinnen und Spender in einem kurzen Zeitraum ihre Überweisungen – online am Computer („Homebanking“) oder als physische Überweisung bei der Bank. Anders als Interessenten häufig denken, werden die Adressen nicht von den Banken und Kreditinstituten übermittelt, so dass bei bis zu 60% der Buchungen die Anschriften nicht oder nur unvollständig übermittelt wird. Einem Spender, von dem nur s sein Nachname und Wohnort bekannt ist, können wir keine Spendenquittung schicken, egal ob er 50, 300 oder sogar über 1.000 Euro gespendet hat.

F: Wieso braucht ein Spender überhaupt eine Spendenquittung? Reicht nicht der Einzahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt aus?
A: Bei Spenden bis 200 Euro kann (!) das Finanzamt Kontoauszüge und Belege zur steuerlichen Freustellung der Organisation anerkennen – es kann aber auch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster verlangen. Nur eine formalgültige Zuwendungsbestätigung führt zweifelsfrei zum Steuerabzug. Der Einzahlungsbeleg begründet steuerrechtlich gesehen noch keine Abzugsfähigkeit, auch nicht für
Spenden bis 200 Euro. Vielmehr ist zusammen mit der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts auch ein von der Empfängerorganisation hergestellter Beleg erforderlich – mit Angaben über den steuerbegünstigten Zweck, die Freistellung von der Körperschaftssteuer und darüber, ob es sich um eine Spende oder einen
Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Nachweis drucken die Spendenorganisationen häufig auf vorbereitete Überweisungsträger. In diesen Fällen wird die Spende in der Regel vom Finanzamt ohne weiteren Nachweis akzeptiert. Bei Online-Überweisungen oder Homebanking beispielsweise hat man diesen Beleg jedoch nicht.

Bei Spenden über 200 Euro kann die Spende grundsätzlich nur mit einer ordentlichen Zuwendungsbestätigung seitens des sammelnden Vereins steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist die Spendenquittung, die Aktion Deutschland Hilft gern unaufgefordert an seine Spender aussendet, damit die Spenden immer und sofort von den Finanzämtern der Spender anerkannt werden.

F: Was wird bei der 1-Cent-Überweisung übermittelt?
A: Mit der 1-Cent-Rücküberweisung wird dem jeweiligen Spender auf dem Überweisungsträger der Dank und eine Nachricht übermittelt, die die Rücküberweisung in wenigen Worten erklärt und um Kontaktaufnahme bittet, für den Fall, dass der Spender eine Zuwendungsbestätigung wünscht. Wir bitten um eine telefonische Kontaktaufnahme oder um die Hinterlassung der Daten in einem Online-Formular, damit können wir die Spende endgültig zuordnen und rasch eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung ausstellen.

F: Welche Spender werden bei der 1-Cent-Überweisung angesprochen?
A: Es werden alle Spender mit unvollständiger Anschrift angesprochen, auch jene, deren Spende unter 200 Euro liegt. Ein Auswahlverfahren im Vorfeld wäre zu zeit- und kostenintensiv und nicht im Sinne der Spender.

F: Um wie viele Spender (ohne vollständige Anschrift) handelt es sich ungefähr?
A: Bis zu 60% aller Spenden kommen bei uns ohne Adresse an! Bei Großeinsätzen wie z. B. nach dem Erdbeben in Haiti, wo uns über 150.000 Personen und Unternehmen gespendet haben, waren es mehrere zehntausend Spenden ohne Adresse, zum Teil mit hohen Spendenbeträgen.

F: Wie reagierten die kontaktierten Spender bisher?
A: Positiv! Den meisten Spendern ist es nicht bewusst, dass sie ihre Adresse auf dem Überweisungsträger angeben müssen, um eine Spendenbescheinigung und Informationen zur Verwendung der Spenden zu erhalten. Sie sind in der Regel dankbar, dass wir die Initiative ergreifen. Da die Rückmeldung freiwillig ist, bleibt es den Spendern überlassen, ob sie uns ihre Daten weitergeben oder nicht. Beschwerden über diese Praxis haben wir deshalb wenige. Sehr viele Spender nutzen unser Online-Formular und tragen ihre Adresse eigenhändig ein. Das gesamte Verfahren spart Verwaltungskosten, da wir mit wenig Personalaufwand die
Adressen komplettieren und die Spendenbescheinigungen ausstellen können.

F: Wird ADH auch vorerst auf die 1-Cent-Überweisungen verzichten? Wenn nicht, warum nicht?
A: Wir werden nicht auf dieses unkomplizierte und kosteneffiziente Mittel verzichten. Die 1-Cent-Rücküberweisungen sparen sehr viele Verwaltungskosten, da die Spender selbst ihre Adressen komplettieren können und wir nicht zum Jahresende mit großem Personalaufwand die Beschwerden/Rückfragen unserer Spender abfangen müssen, die bislang weder Dank noch die steuerlich wichtige Bescheinigung erhalten haben. Da die Rückmeldung der Spender freiwillig ist und unsere Spender die Kontaktaufnahme über den Überweisungsträger mehrheitlich begrüßen, besteht aus unserer Sicht weder ein rechtlicher noch ein moralischer
Grund für eine Unterlassung.

F: Werden die Adressen auch für Spendenwerbung genutzt?
A: Wie alle anderen Adressen von Spendern auch, werden auch die über diese Aktion vervollständigten Adressen für die Spendenwerbung genutzt. Es sei denn, der Spender wünscht keine Post. Hier machen wir keinen Unterschied, auf welchem Weg unsere Spender kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich aus dem Verteiler streichen zu lassen: Ein Anruf bei unserem Spenderservice unter 0228 / 242 92-410 oder eine E-Mail an service@aktion-deutschland-hilft.de mit dem entsprechenden Wunsch und die Adresse für den Postversand wird gesperrt: Der Spender erhält keine Spendenaufrufe, keine Projekt-/Zwischenberichte, keinen Geschäftsbericht mehr. Wir können sogar die Zusendung der Spendenbescheinigung
sperren, wenn dies erwünscht ist.



SEPA

1. Was ist SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, den sogenannten „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Ziel von SEPA ist die Vereinfachung von bargeldlosen Zahlungen durch ein europaweites standardisiertes Verfahren. So werden bestehende Hindernisse im innereuropäischen Zahlungsverkehr abgebaut und Überweisungen über Ländergrenzen hinweg sind schneller, billiger und sicherer zu tätigen. Stichtag für die SEPA-Umstellung ist der 1. Februar 2014. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 1. August 2014 sind Zahlungen, die nicht im SEPA-Format erfolgen noch zulässig. Insgesamt beteiligen sich 33 Länder an der Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Neben den 28 EU-Staaten auch die Schweiz, Island, Lichtenstein, Norwegen und Monaco. Alle Unternehmen, Organisationen und auch Privatpersonen sind von dieser Umstellung betroffen.

2. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

  • IBAN und BIC treten an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl (wobei auf nationaler Eben die IBAN reicht)
  • Aus der Einzugsermächtigung wird in Zukunft das SEPA-Mandat
  • Jedem Lastschriftempfänger wird eine sogenannte Gäubiger-ID zugeordnet
  • Die Widerspruchsfrist für Spender beträgt acht Wochen

3. Was verbirgt sich hinter den Kürzeln IBAN und BIC?

IBAN steht für „International Bank Account Number“ und ist die neue internationale Kontonummer. In Deutschland verfügt sie über 22 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: Der Ländercode (DE für Deutschland), eine zweistellige Prüfziffer, die bisherige Bankleitzahl und die alte Kontonummer. Die IBAN des Spendenkontos von Aktion Deutschland Hilft lautet wie folgt: DE62 37020500 0000102030

BIC steht für „Business Identifier Code“ und bezeichnet die internationale Kontonummer. Der BIC besteht aus Buchstaben und Zahlen und hat eine Länge von acht bis elf Stellen. Besteht die betreffende BIC aus weniger als 11 Stellen und es wird ausdrücklich nach einer 11-stelligen BIC verlangt, so werden die hinteren Stellen mit einem „X“ versehen. Der BIC setzt sich aus dem Bankcode, dem Ländercode, der Codierung des Ortes und der Kennzeichnung der Filiale zusammen. Der BIC von Aktion Deutschland Hilft sieht folgendermaßen aus: BFSW DE 33 xxx

4. Welche SEPA-Zahlverfahren gibt es?

Zunächst gibt es die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer - SCT): Statt Kontonummer und Bankleitzahl gibt man nun die IBAN und gegebenenfalls die BIC an. Sie kann für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen verwendet werden. Innerhalb eines Geschäftstages erfolgt die Gutschrift auf dem Empfängerkonto.

Neben der Überweisung gibt es noch die SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Direct Debit - SDD): Diese ersetzt zukünftig die Einzugsermächtigung. Auch bei der SEPA-Lastschrift müssen statt Kontonummer und Bankleitzahl nun IBAN und BIC angegeben werden. Für den Einzug der Lastschrift bedarf es einer rechtlichen Legitimation – dem sogenannten Mandat. Dieses umfasst die Zustimmung des Zahlers, die Zahlung per SEPA-Lastschrift einzuziehen und den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister, das Konto zu belasten. Das bedeutet, dass Sie uns erlauben den Spenden-Betrag von Ihrem Konto abzubuchen. Das SEPA-Mandat muss nur einmal ausgefüllt werden. Jedem Mandat wird vom Zahlungsempfänger / von uns eine sogenannte Mandatsreferenznummer zugeordnet. Zur weiteren Identifikation besitzt der Zahlungsempfänger eine individuelle Kennung: die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier - CI). Diese erscheint bei der Abbuchung dann im Kontoauszug und ermöglicht eine genaue Zuordnung. Da das Spenden freiwillig ist und nichts mit Schulden zu tun hat, verwenden wir bei Aktion Deutschland Hilft den Terminus Registrierungsnummer. Die Registrierungsnummer von Aktion Deutschland Hilft lautet DE33ZZZ00000036332.

5. Was muss ich tun, wenn bereits eine Einzugsgenehmigung besteht?

Die Einzugsgenehmigungen, die uns bereits erteilt wurden, werden mit der Umstellung auf das neue Verfahren in rechtsgültige SEPA-Mandate überführt. Jeder erhält eine eigene Mandatsreferenznummer von uns. Unsere regelmäßigen Förderer brauchen nichts zu veranlassen.

6. Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Es umfasst die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Spende per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger – in unserem Fall also Aktion Deutschland Hilft – und den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister die Zahlung vorzunehmen.
Folgende Angaben müssen auf dem SEPA-Lastschriftmandat enthalten sein:

  • Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer des Begünstigten
  • Mandatsreferenz
  • Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum und Unterschrift

7. Was ist die Mandatsreferenznummer?

Die Mandatsreferenznummer wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben und kennzeichnet das jeweilige Mandat. Sie ist maximal 35 Zeichen lang und wird nur einmal vergeben.

8. Was ist die Gläuber-Identifikationsnummer (Registrierungsnummer)?

Zur eindeutigen Identifikation besitzt jeder Zahlungsempfänger eine individuelle Kennung: die sogenannte Gläubiger- Identifikationsnummer. In Deutschland ist die Gläubiger-ID 18 Stellen lang und beinhaltet einen zweistelligen ISO-Ländercode (DE), eine Prüfziffer, eine Geschäftsbereichskennung und ein nationales Identifikationsmerkmal. Da das Spenden freiwillig ist und nichts mit Schulden zu tun hat, verwenden wir bei Aktion Deutschland Hilft den Terminus Registrierungsnummer.
Die Registrierungsnummer von Aktion Deutschland Hilft lautet: DE33ZZZ00000036332.

9. Wie handhabt Aktion Deutschland Hilft die Umstellung bei regelmäßigen Förderern?

Vor der ersten SEPA-Lastschrift informieren wir unsere Spender über den Einzug. Wir bestätigen den Spendenbetrag, das Spendenkonto und zu welchem Datum wir die Spende per Lastschrift einziehen werden. Wenn sich die Spende, die Kontoverbindung oder der Tag der Abbuchung ändert, informieren wir unsere Förderer im Vorfeld per Post, bevor wir das Konto belasten. Sollten Förderer und Kontoinhaber nicht identisch sein, senden wir die Ankündigung der Abbuchung auch an den Kontoinhaber. Damit ist dieser über die anstehende Abbuchung informiert.
Liegt uns die aktuelle Adresse des Kontoinhabers nicht vor, schicken wir die Ankündigung der Abbuchung nur an den Förderer. Wir bitten dabei den Spender, die Ankündigung an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Der Kontoinhaber kann dann IBAN und BIC mit den Angaben der Bank vergleichen.Der Versand der Spendenbescheinigung für regelmäßige Förderer findet weiterhin zu Beginn des Folgejahres statt.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für Fragen zum SEPA-Einzug zur Verfügung. Wenden Sie sich an unser Service-Team. Sie erreichen uns unter 0228/242 92-444 oder service@aktion-deutschland-hilft.

Aktion Deutschland Hilft, Bündnis deutscher Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die weltweite Nothilfe

Spenden-Stichwort: Nothilfe weltweit
IBAN DE62 3702 0500 0000 1020 30, BIC: BFSWDE33XXX
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